HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
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FAQ – Motorrad-, Beiwagen- und Rollervermietung
F: Benötige ich einen Motorradführerschein? A: Ja. Sie benötigen einen vollwertigen Motorradführerschein, um in Irland ein Motorrad, einen Beiwagen, einen Roller oder einen Can-Am zu fahren. Die Führerscheinklasse muss mit der Kategorie des gemieteten Motorrads oder Rollers übereinstimmen. Im Allgemeinen gilt: Wenn Sie in Ihrem Heimatland für eine bestimmte Kategorie berechtigt sind, dürfen Sie diese auch hier fahren. Ein Lernführerschein reicht nicht aus; Sie müssen eine Prüfung bestanden haben. Alle ausländischen Führerscheine werden anerkannt. Für nicht-englischsprachige Führerscheine ist ein internationaler Führerschein in englischer Sprache erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. F: Ist die Versicherung im Mietpreis enthalten? A: Ja. Unsere Preise beinhalten eine Haftpflichtversicherung nur für die eingetragenen Fahrer. F: Bin ich im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Motorrads versichert? A: Beschädigung und Diebstahl sind vom Mieter zu tragen, jedoch auf maximal 1500 € begrenzt, wenn der Schaden durch einen echten Verkehrsunfall verursacht wurde oder der Diebstahl erfolgt, während das Motorrad abgeschlossen und mit allen bereitgestellten Sicherheitsvorrichtungen gesichert ist. Die Kaution für alle Anmietungen beträgt 1500 €. (1000 € für einen Roller, 2000 € für einen Can-Am und 3000 € für ein Gespann.) In den folgenden Stadtzentren und Ballungsräumen ist keine Diebstahlversicherung für unbeaufsichtigte Motorräder enthalten: Dublin, Cork, Limerick, Belfast, Derry. Wir raten Ihnen dringend davon ab, Ihr Motorrad in diesen Gebieten unbeaufsichtigt zu lassen oder dort Motorrad zu fahren. Grund dafür ist der deutliche Anstieg von Motorraddiebstählen in letzter Zeit. F: Kann ich die Selbstbeteiligung/Kaution bar bezahlen? A: Nein. Für die Kaution benötigen wir eine Kredit- oder Debitkarte (nur Visa oder MasterCard). American Express wird für die Kaution nicht akzeptiert. F: Wird die Selbstbeteiligung von meiner Karte abgebucht? A: Nein. Die Kaution wird von Ihrem Kartenanbieter von Ihrem verfügbaren Guthaben abgebucht und uns als Vorautorisierung zur Verfügung gestellt. Wir stornieren die Vorautorisierung nach Beendigung der Anmietung gemäß unseren Mietbedingungen. F: Wie hoch ist meine maximale finanzielle Haftung im Falle eines Unfalls oder Schadens? A: Schäden und Diebstahl sind vom Mieter abgedeckt, jedoch auf maximal 1500 € begrenzt (1000 € für einen Roller, 2000 € für eine Can-Am und 3000 € für ein Gespann), sofern der Schaden durch einen echten Verkehrsunfall verursacht wurde oder der Diebstahl erfolgt, während das Fahrzeug abgeschlossen und mit allen bereitgestellten Sicherheitsvorrichtungen gesichert ist. Die Kaution beträgt für alle Mietfahrzeuge 1500 € (1000 € für einen Roller, 2000 € für eine Can-Am und 3000 € für ein Gespann). F: Kann ich die Miete bar bezahlen? A: Ja. Wir akzeptieren aber auch Kredit- und Debitkartenzahlungen (Visa, MasterCard). F: Wo befinden Sie sich? A: Wir befinden uns im schönen Dorf Adare in der Grafschaft Limerick, Irland. Wir können Ihnen vor Ihrem Besuch eine genaue Wegbeschreibung geben. Sie finden unseren genauen Standort aber auch auf Google Maps mit dem Eircode V94 WY00. Wir befinden uns in fußläufiger Entfernung zum Busbahnhof in Adare. F: Wie komme ich zu Ihnen? A: Auf unserer Seite „Anfahrt“ finden Sie alle Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese sind einfach und günstig. Es gibt Direktbusse vom Flughafen Dublin nach Adare. F: Kann ich in Dublin ein Motorrad mieten? A: Ja. Wir haben eine Motorrad-Ausgabe- und -Abholstation an der Luas-Haltestelle Red Cow am Stadtrand von Dublin. Diese erreichen Sie bequem mit dem Bus in 15 Minuten vom Flughafen Dublin oder mit der Luas-Straßenbahn in 30 Minuten vom Stadtzentrum. Dieser Service ist kostenpflichtig und nur nach vorheriger Absprache verfügbar. F: Kann ich Ihre Motorräder auch außerhalb Irlands, z. B. in Großbritannien, Frankreich oder auf der Isle of Man, nutzen? Bin ich dann weiterhin versichert? A: Ja. Sie können unsere Motorräder auf dem europäischen Festland (u. a. Großbritannien, Isle of Man, Frankreich) nutzen. Sie sind mit der erforderlichen Haftpflichtversicherung abgesichert, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung in allen EU-Mitgliedstaaten, Andorra, Kroatien, Island, Norwegen und der Schweiz zu erfüllen. F: Was passiert bei einer Panne? A: Im unwahrscheinlichen Fall einer Panne bitten wir Sie, uns zunächst zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne telefonisch. Der Mietpreis beinhaltet eine umfassende Pannenhilfe, und Sie erhalten telefonisch kompetente Unterstützung. F: Wie lange dauert die Bezahlung und die Probefahrt? A: Wir bitten alle Kunden, bis zu 60 Minuten für die Bezahlung, die Probefahrt und die Einweisung in die Bedienelemente einzuplanen. F: Was passiert, wenn ich bei meiner Ankunft nicht über ausreichende Fahrkenntnisse verfüge? A: Auch wenn Sie einen gültigen Motorradführerschein besitzen, sind Sie vielleicht schon länger nicht mehr gefahren. Normalerweise ermitteln wir während des Buchungsprozesses Ihre Erfahrung und stellen sicher, dass Sie mit dem Mietmotorrad rundum zufrieden sind. Sollten Sie bei der Abholung mangelnde Kompetenz zeigen, wird die Anmietung nicht durchgeführt und Sie erhalten keine Rückerstattung. F: Kann ich einen Sozius mitnehmen und darf dieser während der Mietdauer das Motorrad fahren? A: Ja, sofern dies bei der Abholung vereinbart wurde und der Sozius die Fahrerqualifikationen erfüllt. F: Muss ich meine eigene Ausrüstung mitbringen? A: Nein. Wir haben komplette Ausrüstung zum Mieten (Jacken, Hosen, Regenkleidung, Handschuhe und Stiefel). Sie fühlen sich jedoch möglicherweise mit Ihrer eigenen Ausrüstung wohler und wir empfehlen Ihnen, diese mitzubringen. So sparen Sie auch Geld. F: Muss ich einen Helm tragen? A: Ja. F: Kann ich die Farbe wählen? A: Leider nein. Die Farben variieren, da unser Bestand ständig wechselt und ausgetauscht wird. Wir können keine Farbgarantie geben. F: Sind die Motorräder mit Trackern ausgestattet? A: Ja. Wir nutzen Echtzeit-Tracking für Versicherungszwecke. Wir bitten alle Kunden, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten und mit der gebotenen Vorsicht zu fahren. Die Tracking-Daten werden im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung oder eines Diebstahls verwendet. F: Vermieten Sie auch im Winter? A: Ja! Im Herbst und Frühling bieten wir oft schöne Fahrbedingungen. Bringen Sie aber bitte Ihre Thermounterwäsche und einen gepolsterten BH mit. F: Wie lauten Ihre Stornierungsbedingungen? A: Alle Zahlungen sind endgültig. Bei Stornierung erfolgt keine Rückerstattung, es sei denn, Sie haben unsere Stornierungsversicherung abgeschlossen. In diesem Fall können Sie bis zu einer Woche vor Mietbeginn stornieren und erhalten 100 % Ihrer Zahlung als Gutschrift, die ab dem ursprünglichen Mietbeginn 12 Monate gültig ist. Wird die Gutschrift nicht innerhalb von 12 Monaten eingelöst, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder weitere Anmietung.
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Häufig gestellte Fragen – AGB
- RetroVentures Mietvertrag & Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024 – Motorrad-, Beiwagen- und Rollervermietung 1. Vertragsparteien Vertragsparteien dieses Vertrags sind: „RetroVentures“ – Meaning Fine Mess Entertainments Ltd t/a RetroVentures mit Sitz in Amiganbeg, Croagh, Co. Limerick, Irland, mit Geschäftssitz in Killarney Road, Adare, Co. Limerick, V94 WY00, Irland. „Der Mieter“ – Die in diesem Vertrag genannte Person, deren vollständiger Name, Adresse, Führerscheindaten und Unterschrift im Folgenden als Bestandteil dieses Vertrags aufgeführt sind. 2. Allgemeines Die Bedingungen dieses Vertrags gelten für alle Fahrzeuge, einschließlich Ersatzfahrzeuge, die der Mieter von RetroVentures mietet. Mieter müssen jederzeit vollständige Schutzkleidung tragen und einen Schutzhelm gemäß irischem und EU-Recht tragen. 3. Mietdauer Die Mietdauer der Fahrzeuge beträgt 24 Stunden und beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmietung. Die Rückgabe des Fahrzeugs ist spätestens zum Ablauf der jeweiligen Mietdauer erforderlich. Fahrzeuge müssen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr abgeholt oder zurückgegeben werden, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter mietet das Fahrzeug für den in diesem Vertrag angegebenen Mietzeitraum. RetroVentures kann einer Verlängerung des Mietzeitraums zustimmen, dieser darf jedoch in der Regel 15 Tage nicht überschreiten. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht fristgerecht zurück, verstößt er gegen die Bedingungen dieses Vertrags. RetroVentures gewährt eine Kulanzzeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Rückgabetermin. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Mieter eine volle Tagesmiete als Entschädigung an RetroVentures berechnet. RetroVentures kann dem Mieter jeden weiteren Tag oder angefangenen Tag in Rechnung stellen, an dem er das Fahrzeug nach dem vereinbarten Rückgabetermin noch nutzt. Muss RetroVentures den Mieter kontaktieren, um die Mietdauer zu verlängern, weil der Kunde RetroVentures nicht über Änderungen der Reservierung informiert hat, wird eine Verlängerungsgebühr von 100 € zzgl. MwSt. erhoben. RetroVentures berechnet dem Mieter den vollen Tagessatz, bis das Fahrzeug zurückgegeben wird. Mit der Annahme dieses Vertrags verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug für den im Vertrag angegebenen Mietzeitraum zu mieten und die darin festgelegten Gebühren zu zahlen. Der Mieter erkennt an, dass ihm der volle Mietbetrag in Rechnung gestellt wird, unabhängig davon, ob er das Fahrzeug vor dem im Vertrag angegebenen Datum und der Uhrzeit zurückgibt. 4. Pflichten des Mieters (a) Der Mieter verpflichtet sich, RetroVentures unverzüglich über alle Mängel am Fahrzeug zu informieren, die RetroVentures bei der Fahrzeugübergabe nicht festgestellt hat. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt das Fahrzeug als in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem Zustand an RetroVentures zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, abgesehen von normalem Verschleiß in Abhängigkeit von der gefahrenen Strecke. Dies umfasst unter anderem Reifen, Anbauteile, Dokumente und die gesamte Ausrüstung. Der Mieter ist für den sorgsamen Umgang mit Fahrzeug und Schlüsseln verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug stets abzuschließen, wenn er es nicht benutzt. Für verlorene Schlüssel wird ihm eine Gebühr (deren Höhe RetroVentures jeweils festlegt) in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, alle am Fahrzeug angebrachten oder mitgelieferten Sicherheitsvorrichtungen zu verwenden. Der Mieter ist verpflichtet, den korrekten Kraftstoff zu verwenden. (b) Der Mieter darf das Fahrzeug oder Teile davon weder verkaufen, vermieten noch anderweitig veräußern. Der Mieter darf Dritten keine Rechte am Fahrzeug einräumen. (c) Der Mieter darf ohne schriftliche Genehmigung von RetroVentures niemanden am Fahrzeug arbeiten lassen. (d) Der Mieter ist verpflichtet, RetroVentures unverzüglich über jegliche Mängel am Fahrzeug zu informieren. (e) Sofern RetroVentures die Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter vereinbart hat, beginnt die Haftung des Mieters für Schäden und Diebstahl mit der Übergabe des Fahrzeugs. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt oder spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt an den vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen. Ein Mitarbeiter von RetroVentures muss das Fahrzeug in Augenschein nehmen, um dessen einwandfreien Zustand zu überprüfen. Hat RetroVentures der Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten, bei Abwesenheit von Mitarbeitern oder auf Wunsch des Mieters zugestimmt, so erstreckt sich die Haftung des Mieters für Schäden, Diebstahl und Parkverstöße bis spätestens zum Mittag des ersten Werktags nach der vereinbarten Abholzeit oder bis zur erneuten Überprüfung durch einen Mitarbeiter, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. (f) Die Haftung für Schäden und deren Begrenzung sind in Ziffer 9 unten geregelt. (g) Der Mieter trägt die Reparaturkosten, wenn das Fahrzeug über die Standardreinigung von RetroVentures hinausgeht oder wenn es beschädigt wurde (unabhängig davon, ob der Schaden vom Mieter verursacht wurde). (h) Der Mieter muss vor der Rückgabe des Fahrzeugs überprüfen, ob er keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug zurückgelassen hat. 5. Verantwortlichkeiten von RetroVentures: RetroVentures hat das Fahrzeug mindestens gemäß den Empfehlungen des Herstellers gewartet. RetroVentures sichert zu, dass das Fahrzeug zu Beginn der Mietzeit verkehrstauglich und vermietbar ist. RetroVentures wird alle vorhandenen Schäden mit dem Mieter abstimmen. RetroVentures haftet für Schäden, die dem Mieter aufgrund eines Verstoßes von RetroVentures gegen diesen Vertrag entstehen, sofern diese Schäden unter den gegebenen Umständen eine vorhersehbare Folge des Verstoßes sind. Schäden sind vorhersehbar, wenn sie sowohl für RetroVentures als auch für den Mieter zum Zeitpunkt der Fahrzeugvermietung in Betracht gezogen wurden. RetroVentures haftet nicht für indirekte Schäden, die als Folge des Hauptschadens entstehen und für RetroVentures und den Mieter nicht vorhersehbar waren (z. B. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, verpasste Abfahrts- oder Ankunftszeiten). 6. Eigentum RetroVentures haftet nur für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die im oder am Fahrzeug zurückgelassen werden, sofern der Verlust oder die Beschädigung auf Fahrlässigkeit von RetroVentures zurückzuführen ist. 7. Nutzungsbedingungen Das Fahrzeug darf nur von den in diesem Vertrag genannten Personen oder von Personen gefahren werden, die RetroVentures anschließend schriftlich dazu bevollmächtigt. Alle Fahrer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 20 und 99 Jahren.
- Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse (Original zur Anfertigung einer Kopie durch RetroVentures vorzulegen), der seit mindestens 12 Monaten gültig ist.
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder Motorrads und/oder keine Eintragung oder Entziehung des Führerscheins oder mehr als 8 Punkte im Fahreignungsregister.
- Keine geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder Gebrechlichkeiten, keine Anfälle, Diabetes oder Herzerkrankungen.
- Der Mieter darf keine Ablehnung oder Verweigerung seiner Versicherung aufgrund von Schadensfällen oder aufgrund von Sonderbedingungen erhalten haben und/oder seine Versicherung oder sein Versicherungsschutz darf von keinem Kfz-Versicherer gekündigt worden sein.
- Der Mieter darf in den letzten 3 Jahren nicht in mehr als einen Unfall verwickelt gewesen sein. Der Mieter oder ein berechtigter Fahrer darf das Fahrzeug nicht:
- gewerblich nutzen.
- für illegale Zwecke nutzen.
- im Gelände, für Rennen, Tempomacherfahrten, Zuverlässigkeits- und Geschwindigkeitstests oder Fahrschulungen nutzen.
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren.
- so viele Passagiere und/oder Gepäck befördern, dass das Fahrzeug überladen wird.
- das Fahrzeug außerhalb Irlands fahren, es sei denn, RetroVentures hat dem Mieter eine schriftliche Genehmigung erteilt. 8. Gebühren Vor Mietbeginn besichtigen der Mieter und ein Vertreter von RetroVentures das Mietfahrzeug. Etwaige Mängel werden dokumentiert. Diese Besichtigung wird bei Rückgabe des Fahrzeugs wiederholt, und alle neu aufgetretenen Mängel oder Schäden werden ebenfalls dokumentiert. Der Mieter trägt folgende Kosten: (a) Die Mietgebühr und alle weiteren optionalen Gebühren gemäß den in diesem Vertrag aufgeführten Sätzen. (b) Kosten für Verluste oder Schäden, die durch Nichteinhaltung dieses Vertrags entstehen, einschließlich gegebenenfalls einer Bearbeitungsgebühr zur Deckung der angemessenen Verwaltungskosten von RetroVentures im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Angelegenheiten. (c) Eine Tankgebühr von 25 € zzgl. MwSt. zuzüglich der Kraftstoffkosten, falls der Mieter die gleiche Kraftstoffmenge verbraucht und nicht ersetzt hat, die RetroVentures ursprünglich geliefert hat. (d) Auf Verlangen alle Bußgelder und Gerichtskosten für Park-, Verkehrs- oder sonstige Verstöße (einschließlich aller Kosten, die durch das Abschleppen oder Beschlagnahmen des Fahrzeugs entstehen). Der Mieter erkennt an und akzeptiert, dass er für die Zahlung dieser Gebühren und Kosten an die zuständige Behörde oder das zuständige Unternehmen verantwortlich ist. RetroVentures wird, soweit dies zumutbar ist, alle Bußgelder und Gebühren im Zusammenhang mit Park-, Verkehrs- oder sonstigen Verstößen zusammen mit allen relevanten Informationen zum jeweiligen Fall an den Mieter weiterleiten. Der Mieter trägt die Verantwortung für eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zzgl. MwSt., um RetroVentures die Kosten für die Bearbeitung dieser Angelegenheiten zu decken. Ist eine Weiterleitung eines solchen Bußgeldes oder einer solchen Gebühr jedoch nicht zumutbar, kann RetroVentures nach eigenem Ermessen das Bußgeld oder die Gebühr mit der zuständigen Behörde begleichen und dem Mieter diese Beträge zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zur Deckung der angemessenen Verwaltungskosten von RetroVentures in Rechnung stellen. Möchte der Mieter gegen ein solches Bußgeld oder eine solche Gebühr Einspruch einlegen, diese anfechten oder bestreiten, leitet RetroVentures alle relevanten Informationen an den Mieter weiter. Der Mieter muss sich dann direkt mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um eine Rückerstattung und/oder Entschädigung zu erhalten. (e) Auf Verlangen trägt der Mieter die vollen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrzeugs im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls (auch wenn dies nicht vom Mieter verschuldet ist) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 150 € zzgl. MwSt. Der Mieter muss unter Umständen nicht die gesamten Reparatur- oder Ersatzkosten tragen, wenn er die Versicherungsbedingungen von RetroVentures gemäß Ziffer 9 dieses Vertrags akzeptiert hat und einhält. (f) Auf Verlangen wird eine Entschädigung für entgangenen Gewinn erhoben. RetroVentures berechnet dem Mieter den normalen Tagessatz, wenn das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, weil es repariert werden muss oder einen Totalschaden hat und RetroVentures auf die vollständige Bezahlung des Fahrzeugwerts wartet. RetroVentures wird alles daransetzen, die Reparatur des Fahrzeugs oder die Zahlung so schnell wie möglich sicherzustellen. RetroVentures berechnet dem Mieter niemals mehr als 30 Tage entgangenen Gewinn. Der Mieter haftet außerdem für jegliche Wertminderung des Fahrzeugs beim Wiederverkauf infolge von Schäden während der Mietzeit. (g) Auf Verlangen trägt er alle Gebühren, die ihm vom Zoll oder einer anderen Behörde aufgrund der Beschlagnahme des Fahrzeugs infolge der Aktivitäten des Mieters entstehen, zuzüglich einer Entschädigung für entgangenen Gewinn gemäß (f) oben, solange das Fahrzeug nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. (h) Sämtliche Kosten für die Anlieferung und Abholung des Fahrzeugs sowie Wartezeiten. (i) Zinsen, die RetroVentures täglich auf alle nicht fristgerecht gezahlten Beträge erhebt, in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of Ireland. (j) Auf Verlangen trägt RetroVentures die Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, soweit gesetzlich zulässig, die ihr durch die Beitreibung der vom Mieter gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge entstehen. (k) Mehrwertsteuer und alle anderen Steuern und Abgaben auf die oben genannten Gebühren, soweit zutreffend. Der Mieter haftet für alle Kosten, auch wenn er eine andere Person damit beauftragt hat. Beabsichtigt der Mieter, per Kreditkarte oder Debitkarte zu zahlen, berechtigt seine Unterschrift unter diesem Vertrag RetroVentures, die Gesamtkosten zu berechnen und dem Konto des Mieters bei dem angegebenen Kartenaussteller zu belasten. Dies umfasst auch Kosten für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie Bußgelder und Gerichtskosten für Park- und Verkehrsverstöße gemäß Klausel 8 (d). RetroVentures ist bestrebt, alle Gebühren zum Ende des jeweiligen Mietzeitraums zu erheben. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, bleibt der Mieter für alle nach Mietzeitraum anfallenden Kosten verantwortlich (und RetroVentures behält sich das Recht vor, diese ebenfalls zu erheben). Wenn der Mieter zusätzliche Fahrer hinzufügt, erkennt er an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für alle durch diese zusätzlichen Fahrer verursachten Kosten haftet. RetroVentures wird sich nach besten Kräften bemühen, Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Gerichtskosten für Park-, Verkehrs- oder sonstige Verstöße (einschließlich Kosten für das Anbringen einer Parkkralle) nach Möglichkeit dem Zusatzfahrer in Rechnung zu stellen. Alle Gebühren, mit Ausnahme der anfänglichen Mietgebühr und etwaiger optionaler Gebühren zu den in diesem Vertrag angegebenen Sätzen, werden von der von RetroVentures gemäß Ziffer 9 hinterlegten, vorautorisierten Selbstbeteiligung abgezogen. Übersteigen die fälligen Gebühren die Höhe der vorautorisierten Selbstbeteiligung, werden die Differenzbeträge dem Mieter zur sofortigen Zahlung in Rechnung gestellt. 9. Versicherungsbestimmungen: Bei Anmietung eines Fahrzeugs von RetroVentures ist im angegebenen Preis eine Haftpflichtversicherung (gesetzliche Mindestanforderung gemäß Straßenverkehrsgesetz 2004) enthalten. Diese Versicherung deckt den Mieter ab, falls er bei der Nutzung des Mietfahrzeugs Schäden an Dritten, einschließlich Mitfahrern und deren Eigentum, verursacht. Der Versicherungsschutz deckt weder Diebstahl noch versuchten Diebstahl des Mietfahrzeugs, den Diebstahl von persönlichen Gegenständen aus dem Mietfahrzeug, Tod oder Verletzung des Fahrers noch Schäden am Mietfahrzeug ab. Schäden und Diebstahl sind vom Mieter zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe der vom Mieter im Rahmen dieses Mietvertrags hinterlegten Kaution, falls der Schaden durch einen tatsächlichen Verkehrsunfall oder Diebstahl verursacht wurde, während das Fahrzeug verschlossen und mit allen von RetroVentures bereitgestellten bzw. eingebauten Sicherheitsvorrichtungen gesichert war. In allen anderen Fällen, in denen Schäden am Mietfahrzeug nicht durch einen echten Verkehrsunfall verursacht wurden, Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, Schäden, die auf einem Verstoß gegen den Mietvertrag beruhen, Schäden, die durch die Verwendung des falschen Kraftstoffs verursacht wurden, Schäden, die beim Fahren auf einem anderen Untergrund als Asphalt, Beton, gebundenem Natursteinpflaster oder Pflastersteinen entstanden sind (außer wenn dies im Rahmen einer begleiteten/geführten Tour genehmigt ist), Schäden an Gegenständen oder Teilen des Mietfahrzeugs, die ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen sind (siehe unten), sowie Diebstahl des Mietfahrzeugs, einschließlich Fahrlässigkeit des Mieters, wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt und nicht mit allen Sicherheitsvorrichtungen gesichert gelassen wird oder die Schlüssel unbeaufsichtigt im Zündschloss, im Außenschloss oder im Gepäckraum liegen, bleibt der Mieter für die vollen Reparatur- und/oder Ersatzkosten des Mietfahrzeugs verantwortlich. Diebstahl oder versuchter Diebstahl des Mietfahrzeugs, während es unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen oder privaten Parkplatz (unabhängig davon, ob es verschlossen und mit allen Sicherheitsvorrichtungen gesichert ist) in den folgenden Stadtzentren und angrenzenden Gebieten abgestellt ist, ist ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Dublin, Limerick, Cork, Galway, Belfast und Derry. Der Mieter muss bei Anmietung eine Kaution in der vereinbarten Höhe per Vorautorisierung auf seiner Kredit- oder Debitkarte hinterlegen. RetroVentures erhält kein Geld vom Kredit- oder Debitkartenanbieter, jedoch wird der Kreditrahmen des Mieters durch den vorautorisierten Betrag begrenzt. Wird die Kaution gemäß den Mietbedingungen fällig, zieht RetroVentures den Betrag automatisch von der Vorautorisierung ein. Übersteigende Beträge werden dem Mieter separat zur sofortigen Zahlung in Rechnung gestellt. RetroVentures storniert die Vorautorisierung, sobald der Mieter das Mietfahrzeug zurückgibt und RetroVentures sich vergewissert hat, dass keine Abzüge erforderlich sind. Die Ermittlung etwaiger Abzüge erfolgt am nächsten Morgen, wenn die Fahrzeuge außerhalb der Tageslichtstunden zurückgegeben werden. RetroVentures behält sich das Recht vor, die Kaution bis zu 15 Tage nach Mietende nicht freizugeben, um Mängel oder Schäden zu klären, die vom Mieter möglicherweise vertuscht, aber bei der Fahrzeugrückgabe nicht gemeldet wurden. Folgende Gebühren werden ebenfalls von der vorautorisierten Kaution abgezogen:
- Bußgelder und Strafen von Behörden (nachträglich erhoben)
- Nicht bezahlte Mautgebühren und damit verbundene Strafen oder Bußgelder (nachträglich erhoben)
- Betankungskosten
- Erhöhte Kosten für die Fahrzeugaufbereitung/Reinigung bei stark verschmutzter Rückgabe. Folgende Punkte sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Fahrzeuge sind nicht durch eine Versicherung von RetroVentures abgedeckt. Der Mieter trägt die vollen Kosten für Schäden an folgenden Teilen:
- Auspuff
- Reifen und Felgen (Der Mieter ist verantwortlich für die Kosten von Reifenreparaturen, Reifen- und Schlauchwechsel sowie damit verbundene Reise- und Übernachtungskosten.)
- Motor
- Getriebe und Kupplung
- Abnehmbares Navigationssystem, Kameras und Sicherheitsvorrichtungen
- Fahrerausrüstung inklusive Helm, Stiefel, Hose, Jacke, Handschuhe und Regenkleidung (Brandlöcher oder Risse in der Fahrerausrüstung sowie beschädigte Helme werden zum vollen Neupreis ersetzt – der Mieter darf die beschädigte Ausrüstung behalten, sofern die vollständige Zahlung gemäß diesen Bedingungen erfolgt.)
- Gepäck inklusive Soft- und Hartschalenkoffern, Soft- und Hartschalen-Topcases (Normale Abnutzung ist in allen Fällen ausgenommen). RetroVentures erlaubt nicht die Nutzung von Rückversicherern Dritter, einschließlich der von Kreditkartenanbietern angebotenen Deckung, zur Deckung von Selbstbeteiligungen. Das Risiko der Selbstbeteiligung verbleibt jederzeit beim Mieter. Kredit- und Debitkarten, die zur Zahlung der Selbstbeteiligung verwendet werden, müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt und an dessen Wohnadresse registriert sein. Der Mieter muss bei Anmietung seinen Personalausweis, seinen Führerschein und einen aktuellen Adressnachweis (die Adresse, an der seine Kredit- oder Debitkarte registriert ist) vorlegen. 10. Verhalten bei Unfall oder Diebstahl: Im Falle eines Unfalls darf der Mieter keine Schuld eingestehen. Er sollte die Namen und Adressen aller Beteiligten, einschließlich Zeugen, notieren. Der Mieter sollte das Fahrzeug sichern, unverzüglich die Polizei verständigen, falls jemand verletzt ist oder Unstimmigkeiten bezüglich des Sachverhalts bestehen, und RetroVentures umgehend kontaktieren. Der Mieter muss die Umstände des Unfalls oder Diebstahls genau schriftlich festhalten und diese Aufzeichnung so schnell wie möglich an die angegebene Adresse senden. Der Mieter bleibt unabhängig von den getroffenen Maßnahmen haftbar. 11. Verhalten bei einer Panne oder einem Fahrzeugausfall: Im Falle einer Panne oder eines Fahrzeugausfalls kümmert sich RetroVentures um das Problem, sofern die Panne in zumutbarer Entfernung vom Mietort auftritt, oder unterstützt den Mieter bei der Anforderung des 24-Stunden-Pannendienstes eines Drittanbieters. Bei einer Panne muss der Mieter beim Fahrzeug bleiben und auf Hilfe warten. Kann das Fahrzeug innerhalb von sechs Werktagen nach Diagnose der Panne repariert werden, muss der Mieter bis zum Abschluss der Reparatur beim Fahrzeug bleiben. Kann das Fahrzeug nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Diagnose der Panne repariert werden, stellt RetroVentures dem Mieter entweder kostenlos ein Ersatzfahrzeug vergleichbaren Standards zur Verfügung oder kündigt diesen Mietvertrag. Die Haftung von RetroVentures beschränkt sich in diesem Fall auf die Rückerstattung der für den verbleibenden Mietzeitraum geleisteten Zahlungen. Lehnt der Mieter nach einer Panne eine Reparatur (sofern innerhalb von sechs Werktagen möglich) oder ein Ersatzfahrzeug (sofern innerhalb von sechs Werktagen verfügbar) ab und kündigt er den Mietvertrag, erfolgt keine Rückerstattung. 12. Kündigung des Vertrags durch RetroVentures: Dieser Vertrag kann bei extremen Wetterbedingungen (z. B. sehr starkem Wind, extremer Kälte, Eis, Schnee oder Überschwemmungen) gekündigt oder verkürzt werden. Steht ein Fahrzeug aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von RetroVentures liegen, bis zum Miettag nicht zur Verfügung, wird RetroVentures den Kunden nach besten Kräften so schnell wie möglich benachrichtigen und, falls verfügbar, ein Alternativfahrzeug anbieten. Steht kein Alternativfahrzeug zur Verfügung oder ist dieses für den Mieter nicht akzeptabel, wird der Vertrag von RetroVentures gekündigt. Im Falle einer Kündigung durch RetroVentures beschränkt sich die Haftung von RetroVentures auf die vollständige Rückerstattung aller geleisteten Anzahlungen und Zahlungen. 13. Stornierung durch den Mieter: Im Falle einer Stornierung dieses Vertrags durch den Mieter, gleich aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen durch RetroVentures. Mieter, die bei Vertragsabschluss (d. h. bei Buchung und Zahlung) eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können bis zu einer Woche (7 Kalendertage) vor Mietbeginn stornieren und erhalten eine Gutschrift in Höhe von 100 % des gezahlten Betrags, die ab dem ursprünglichen Mietbeginn 12 Monate gültig ist. Wird die Gutschrift nicht innerhalb von 12 Monaten eingelöst, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder alternative Anmietung. RetroVentures behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, die Versicherungsanforderungen nicht erfüllt oder nachweislich nicht in der Lage ist, das vorgesehene Mietfahrzeug zu fahren, oder wenn die gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Anmietung unrichtig sind oder nicht überprüft werden können. In solchen Fällen betrachtet RetroVentures dies als Stornierung durch den Mieter, und es erfolgt keine Rückerstattung. 14. Beendigung dieses Vertrags RetroVentures beendet diesen Vertrag, wenn der Mieter eine der Vertragsbedingungen nicht erfüllt. Die Beendigung dieses Vertrags durch RetroVentures berührt nicht das Recht von RetroVentures, die gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge zu erhalten. RetroVentures kann dem Mieter außerdem angemessene Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn dieser eine der Vertragsbedingungen nicht erfüllt. Im Falle eines wesentlichen Vertragsverstoßes durch den Mieter kann RetroVentures das Fahrzeug zurücknehmen und dem Mieter die angemessenen Kosten der Rücknahme in Rechnung stellen. 15. Anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Irland. Alle Streitigkeiten können der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der irischen Gerichte unterworfen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

